Immobilienverwaltung
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Verwalterwechsel

In Wohnungseigentumsanlagen steht i.d.R. eine Neubestellung oder ein Wechsel der Verwaltung meist alle drei bis fünf Jahre an. In der Praxis kommt es jedoch öfters vor, dass ein vorzeitigen Wechsel angestrebt wird. Das Vorgehen will gut geplant sein. Gerne unterstützen wir Sie hierbei
Checkliste

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FAQ

Oft gestellte Fragen

Es sind nicht nur die neuen Besitzer einer Eigentums- oder Mietwohnung, die in den ersten Monaten der Wohnungsnutzung Fragen rund um die Hausverwaltung haben. Auch jene Wohnungseigentümer/Mieter, die bereits seit mehreren Jahren in Miete oder in Besitz einer Wohnung sind, entwickeln ein Informationsbedürfnis, wenn sich Besonderheiten hinsichtlich ihrer Wohnung ergeben. Ganz gleich, welchen Hintergrund Sie selbst mitbringen, auf dieser Seite werden wir sie kurz und knapp informieren.

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